Das Qualifizierungschancengesetz (QCG)
Förderung der Weiterbildung von Beschäftigten durch die Agentur für Arbeit.
Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) bietet Beschäftigten die Möglichkeit, durch geförderte Weiterbildungsmaßnahmen ihre beruflichen Kompetenzen zu erweitern und sich an die sich wandelnden Anforderungen des Arbeitsmarktes anzupassen. Mit Unterstützung der Agentur für Arbeit können Arbeitnehmende so ihre Beschäftigungsfähigkeit sichern und ausbauen. Doch was genau ist das Qualifizierungschancengesetz und welche Vorteile bietet es? Wer kann gefördert werden und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Welche Kosten übernimmt die Agentur für Arbeit? In unserem Leitfaden erfährst du alles, was du wissen musst, um in wenigen Schritten von der Förderung zu profitieren.
Das Qualifizierungschancengesetz ist ein Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung von Beschäftigten. Ziel des QCG ist es, Arbeitnehmende dabei zu unterstützen, ihre Fähigkeiten und Kenntnisse an die sich verändernden Anforderungen des Arbeitsmarktes anzupassen. Aber auch für Unternehmen ist die kontinuierliche Weiterbildung ihrer Mitarbeitenden von großer Bedeutung, um qualifiziertes und motiviertes Personal zu gewinnen und zu halten.
Mit dem Qualifizierungschancengesetz fördert die Agentur für Arbeit Beschäftigte, deren bisheriger Arbeitsplatz durch den Strukturwandel bedroht ist oder durch neue Technologien ersetzt werden könnte. Gefördert werden auch Personen, die sich in einem Engpassberuf weiterbilden wollen, der durch den Fachkräftemangel entstanden ist – unabhängig von Ausbildung, Alter, Betriebsgröße und Dauer der Betriebszugehörigkeit. Das ursprüngliche Förderinstrument zur „Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen“ (WeGebAU) wurde 2019 durch das Qualifizierungschancengesetz abgelöst. Seit dem 01. April 2024 haben Beschäftigte außerdem die Möglichkeit, das sogenannte Qualifizierungsgeld zu erhalten. Mehr dazu findest du hier:
Das Qualifizierungschancengesetz bietet zahlreiche Vorteile für Beschäftigte und Unternehmen. Es verschafft …
Das Qualifizierungschancengesetz bietet umfangreiche Fördermöglichkeiten für eine breite Zielgruppe von Beschäftigten. Eine der Hauptzielgruppen sind geringqualifizierte Beschäftigte mit oder ohne Berufsabschluss, die mindestens vier Jahre eine an- oder ungelernte Tätigkeit ausgeübt haben und ihren erlernten Beruf nicht mehr ausüben können.
Darüber hinaus können alle Beschäftigten, unabhängig von Ausbildung, Alter, Betriebsgröße und Dauer der Betriebszugehörigkeit, von den Fördermaßnahmen profitieren. Das QCG bietet somit eine universelle Möglichkeit zur beruflichen Weiterentwicklung und Anpassung an die sich wandelnden Anforderungen des Arbeitsmarktes. Besonders berücksichtigt werden dabei Beschäftigte, die sich innerhalb eines Unternehmens neu orientieren oder weiterbilden möchten.
Ein besonderes Augenmerk liegt auch auf Beschäftigten, deren bisheriger Arbeitsplatz durch den Strukturwandel bedroht ist oder durch neue Technologien ersetzt werden könnte. Das QCG unterstützt diese Beschäftigten dabei, sich durch gezielte Weiterbildung auf die veränderten Arbeitsbedingungen vorzubereiten und ihre Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten. Ebenso können Beschäftigte gefördert werden, die in Engpassberufen arbeiten oder sich in einem solchen Berufsfeld weiterbilden wollen. Das trägt dazu bei, den Fachkräftemangel in kritischen Bereichen zu lindern und gleichzeitig den Beschäftigten neue Karrierechancen zu eröffnen.
Neben den oben genannten persönlichen Voraussetzungen gibt es weitere formale Bedingungen, an die eine Förderung und der Erhalt des Qualifizierungsgeldes geknüpft ist:
Die Agentur für Arbeit übernimmt bei einer Förderung durch das Qualifizierungschancengesetz verschiedene Kosten, die im Zusammenhang mit der Weiterbildung entstehen. Dazu gehören Lehrgangskosten, Fahrtkosten, Kosten für auswärtige Unterbringung und Verpflegung sowie notwendige Arbeitsmittel. In bestimmten Fällen können auch Kinderbetreuungskosten erstattet werden. Durch diese umfassende Kostenübernahme wird die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber finanziell deutlich entlastet, sodass sie oder er sich ganz auf die erfolgreiche Durchführung der Weiterbildung konzentrieren kann. Bei nicht abschlussbezogenen Qualifizierungen ist hierbei die Unternehmensgröße entscheidend. Grundsätzlich gilt: Je kleiner das Unternehmen, desto höher die mögliche Fördersumme. So sehen die aktuellen Regelungen aus:
Nicht zuletzt bezuschusst die Agentur für Arbeit auch das Arbeitsentgelt. Für die Zeit der Weiterbildung, in der eine Erwerbstätigkeit nicht möglich ist, gewährt die Agentur für Arbeit folgende Zuschüsse:
Neben der Förderung des Arbeitsentgelts und der Weiterbildungskosten bietet die Agentur für Arbeit seit dem 01. April 2024 auch das sogenannte Qualifizierungsgeld (Entgeltersatzleistung) an. Dieses beträgt 60 % der durchschnittlichen Nettoentgeltdifferenz. Darunter versteht man die Differenz zwischen dem reduzierten Nettoarbeitsentgelt, das die Teilnehmenden während der Dauer der Weiterbildung erhalten, und dem tatsächlichen Nettoarbeitsentgelt bei voller Arbeitsleistung. Haben Beschäftigte mindestens ein Kind, so erhalten sie 67 % der Nettoentgeltdifferenz. Die Beantragung des Qualifizierungsgeldes kann online durch die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber erfolgen. Antworten auf häufig gestellte Fragen, eine Anleitung zur Beantragung des Qualifizierungsgeldes und weitere Informationen findest du bei der Agentur für Arbeit.
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