Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)

Weiterbilden und unterstützt werden!

Förderung von AVGS-Coachings für Arbeitslose und Arbeitssuchende zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt .

Wir unterstützen dich gerne

Mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein zurück ins Arbeitsleben

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) der Agentur für Arbeit ist eine hervorragende Möglichkeit, um wieder ins Berufsleben einzusteigen und wichtige Qualifikationen zu erwerben, die den Weg zurück in eine sichere Beschäftigung ebnen. Natürlich ist er auch ein Instrument, um drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden. Wichtig ist in jedem Fall eine gute Beratung – sowohl die eigene Förderung als auch die angestrebte Maßnahme betreffend. Denn nur, wenn ein gefördertes AVGS-Coaching, eine geförderte Weiterbildung oder eine private Arbeitsvermittlung dich wirklich fit für den Arbeitsmarkt macht, lohnt sich dieses Instrument nachhaltig. 

AVGS: Alles Wissenswerte zum Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein auf einen Blick

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS), der den früheren Vermittlungsgutschein ablöste, wird oft fälschlicherweise mit dem Bildungsgutschein gleichgesetzt. Tatsächlich ist er jedoch ein eigenständiges Dokument, das dazu dient, den Übergang von der Arbeitslosigkeit zurück in den Arbeitsmarkt zu erleichtern. 

Oberstes Ziel des Gutscheins ist dabei immer, Chancen auf eine  
(Wieder-)Eingliederung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung zu schaffen oder diese deutlich zu erhöhen (§ 45 SBG III). Werfen wir zunächst einen Blick auf die wichtigsten Eckdaten des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins: 

  • Förderung der Unterstützung bei der Arbeitssuche durch private Arbeitsvermittlerinnen und -vermittler 
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  • Ermöglichung kostenfreier AVGS-Bewerbungscoachings oder Weiterbildungen bei zertifizierten Bildungsträgern
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  • Der AVGS richtet sich vorrangig an Beziehende von Arbeitslosengeld I 
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  • Als Ermessensleistung können auch Bürgergeld-Beziehende (ehemals ALG II) einen AVGS erhalten 
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  • Auch Gründende sowie Nicht-Leistungsbeziehende sind grundsätzlich förderfähig 
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  • Der AVGS wird in der Regel zeitlich befristet ausgestellt 

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Voraussetzungen: Wer hat Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein?

Wer Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein hat und einen AVGS beantragen kann, ist zwar definiert, aber nicht eng begrenzt. Konkret bedeutet das, dass sich das Förderinstrument zwar in erster Linie an Arbeitssuchende und Arbeitslose mit ALG-I-Bezug richtet, aber auch an Menschen ohne Leistungsbezug oder an Langzeitarbeitslose vergeben werden kann. Im letzteren Fall ist der AVGS eine Ermessensleistung der zuständigen Beraterin oder des zuständigen Beraters bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter. Sie entscheiden also im Einzelfall über die Bewilligung oder Ablehnung des Antrags. 

Einen Rechtsanspruch auf einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein haben ausschließlich Beziehende von Arbeitslosengeld I, wenn sie innerhalb von drei Monaten mindestens sechs Wochen arbeitssuchend gemeldet waren, oder Personen, denen gekündigt wurde und die noch keine Anschlussbeschäftigung haben. Diese Regelung gilt auch für Aufstockerinnen und Aufstocker, die ergänzend zum Arbeitslosengeld I Leistungen beziehen. Durch die Möglichkeit einer Ermessensentscheidung können aber auch Personen ohne Rechtsanspruch einen AVGS beantragen.

AVGS ist nicht gleich AVGS: Welcher Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ist der richtige?

Aufgrund der Vielfalt der Fördermöglichkeiten mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ist der AVGS in verschiedene Gutscheine unterteilt. Derzeit gibt es: 

  • AVGS MPAV: Vermittlung durch AZAV-zertifizierte private Arbeitsvermittlerinnen und -vermittler 
  • AVGS MAT: Coaching und Weiterbildung bei einem AZAV-zertifizierten Träger 
  • AVGS MAG: Förderung betrieblicher Maßnahmen 

Wenn du also einen AVGS beantragen möchtest, solltest du dir zunächst darüber im Klaren sein, welches Ziel du mit der Förderung durch den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein verfolgst. Um die für dich richtige Variante beantragen zu können, lohnt sich ein Blick auf die Details der Gutscheinarten. 

AVGS-MPAV | AVGS-MAT

AVGS-MPAV

Förderung privater Arbeitsvermittlung durch AVGS-MPAV

Die Abkürzung AVGS MPAV steht für den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein für eine Maßnahme bei einem Träger der privaten Arbeitsvermittlung. Ziel der Förderung ist es, die antragstellende Person mithilfe einer privaten Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung zu bringen. Die Bewilligung der Förderung setzt bestimmte Bedingungen voraus: 

  • Die private Vermittlerin oder der private Vermittler ist AZAV-zertifiziert 
  • Die vermittelte Beschäftigung liegt innerhalb der auf dem AVGS MPAV festgelegten Region und Gültigkeit 
  • Die vermittelte Beschäftigung ist versicherungspflichtig und dauert mindestens drei Monate 
  • Die Vermittlung erfolgt nicht zu einer Arbeitgeberin oder einem Arbeitgeber, bei der oder dem in den letzten vier Jahren eine versicherungspflichtige Beschäftigung bestanden hat.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, können die entstandenen Vermittlungskosten der privaten Arbeitsvermittlung in voller Höhe übernommen werden. Der maximale Vermittlungsbetrag beträgt 2.500 € bzw. 3.000 € für Langzeitarbeitslose und Menschen mit Behinderung. 

 

AVGS-MAT

Förderung von Weiterbildungen und Bewerbungscoachings

Der AVGS MAT, also der Gutschein zur Teilnahme an einer Maßnahme bei einem zugelassenen Maßnahmenträger, ist die bekannteste der drei Gutscheinvarianten und ermöglicht die Förderung eines Coachings, zum Beispiel eines Bewerbungscoachings, oder einer Weiterbildung. Kernzielgruppe sind auch hier Personen im ALG-I-Bezug. Nach Ermessen der zuständigen Beraterin oder des zuständigen Beraters sind auch andere Personen, beispielsweise von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen, förderfähig. Voraussetzungen für eine Förderung sind: 

  • AZAV-zertifizierter Maßnahmenträger
  • AZAV-zertifizierte Weiterbildungen
  • Die geförderte Maßnahme soll Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten verbessern und damit Hemmnisse für den Eintritt in den Arbeitsmarkt beseitigen 
  • Die geförderte Maßnahme muss die Wiedereingliederungschancen deutlich verbessern 

Die Förderhöhe beträgt, wie auch beim AVGS MPAV, 2.500 € bzw. 3.000 € für Menschen mit Behinderung und Langzeitarbeitslose. 

AVGS-MAG

Förderung betrieblicher Maßnahmen durch AVGS-MAG

Mit dieser Variante des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins, der Maßnahme bei einer Arbeitgeberin oder einem Arbeitgeber, werden betriebliche Maßnahmen zur Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme gefördert. Konkret kann mit diesem AVGS z. B. ein bis zu sechswöchiges betriebliches Praktikum gefördert werden, das den (Wieder-)Einstieg in den Arbeitsmarkt erleichtern und die Eignung für eine bestimmte Stelle überprüfen soll. Voraussetzungen für eine Förderung sind: 

  • Die antragstellende Person ist hilfebedürftig nach § 7 SGB II 
  • Das geförderte Praktikum darf maximal sechs Wochen dauern 
  • Die geförderte Maßnahme muss relevante Fähigkeiten und Fertigkeiten vermitteln 
  • Die geförderte Maßnahme muss im Inland erfolgen 

 

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