Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)
Förderung von AVGS-Coachings für Arbeitslose und Arbeitssuchende zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt .
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) der Agentur für Arbeit ist eine hervorragende Möglichkeit, um wieder ins Berufsleben einzusteigen und wichtige Qualifikationen zu erwerben, die den Weg zurück in eine sichere Beschäftigung ebnen. Natürlich ist er auch ein Instrument, um drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden. Wichtig ist in jedem Fall eine gute Beratung – sowohl die eigene Förderung als auch die angestrebte Maßnahme betreffend. Denn nur, wenn ein gefördertes AVGS-Coaching, eine geförderte Weiterbildung oder eine private Arbeitsvermittlung dich wirklich fit für den Arbeitsmarkt macht, lohnt sich dieses Instrument nachhaltig.
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS), der den früheren Vermittlungsgutschein ablöste, wird oft fälschlicherweise mit dem Bildungsgutschein gleichgesetzt. Tatsächlich ist er jedoch ein eigenständiges Dokument, das dazu dient, den Übergang von der Arbeitslosigkeit zurück in den Arbeitsmarkt zu erleichtern.
Oberstes Ziel des Gutscheins ist dabei immer, Chancen auf eine
(Wieder-)Eingliederung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung zu schaffen oder diese deutlich zu erhöhen (§ 45 SBG III). Werfen wir zunächst einen Blick auf die wichtigsten Eckdaten des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins:
Wer Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein hat und einen AVGS beantragen kann, ist zwar definiert, aber nicht eng begrenzt. Konkret bedeutet das, dass sich das Förderinstrument zwar in erster Linie an Arbeitssuchende und Arbeitslose mit ALG-I-Bezug richtet, aber auch an Menschen ohne Leistungsbezug oder an Langzeitarbeitslose vergeben werden kann. Im letzteren Fall ist der AVGS eine Ermessensleistung der zuständigen Beraterin oder des zuständigen Beraters bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter. Sie entscheiden also im Einzelfall über die Bewilligung oder Ablehnung des Antrags.
Einen Rechtsanspruch auf einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein haben ausschließlich Beziehende von Arbeitslosengeld I, wenn sie innerhalb von drei Monaten mindestens sechs Wochen arbeitssuchend gemeldet waren, oder Personen, denen gekündigt wurde und die noch keine Anschlussbeschäftigung haben. Diese Regelung gilt auch für Aufstockerinnen und Aufstocker, die ergänzend zum Arbeitslosengeld I Leistungen beziehen. Durch die Möglichkeit einer Ermessensentscheidung können aber auch Personen ohne Rechtsanspruch einen AVGS beantragen.
Aufgrund der Vielfalt der Fördermöglichkeiten mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ist der AVGS in verschiedene Gutscheine unterteilt. Derzeit gibt es:
Wenn du also einen AVGS beantragen möchtest, solltest du dir zunächst darüber im Klaren sein, welches Ziel du mit der Förderung durch den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein verfolgst. Um die für dich richtige Variante beantragen zu können, lohnt sich ein Blick auf die Details der Gutscheinarten.
Die Abkürzung AVGS MPAV steht für den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein für eine Maßnahme bei einem Träger der privaten Arbeitsvermittlung. Ziel der Förderung ist es, die antragstellende Person mithilfe einer privaten Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung zu bringen. Die Bewilligung der Förderung setzt bestimmte Bedingungen voraus:
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, können die entstandenen Vermittlungskosten der privaten Arbeitsvermittlung in voller Höhe übernommen werden. Der maximale Vermittlungsbetrag beträgt 2.500 € bzw. 3.000 € für Langzeitarbeitslose und Menschen mit Behinderung.
Der AVGS MAT, also der Gutschein zur Teilnahme an einer Maßnahme bei einem zugelassenen Maßnahmenträger, ist die bekannteste der drei Gutscheinvarianten und ermöglicht die Förderung eines Coachings, zum Beispiel eines Bewerbungscoachings, oder einer Weiterbildung. Kernzielgruppe sind auch hier Personen im ALG-I-Bezug. Nach Ermessen der zuständigen Beraterin oder des zuständigen Beraters sind auch andere Personen, beispielsweise von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen, förderfähig. Voraussetzungen für eine Förderung sind:
Die Förderhöhe beträgt, wie auch beim AVGS MPAV, 2.500 € bzw. 3.000 € für Menschen mit Behinderung und Langzeitarbeitslose.
Mit dieser Variante des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins, der Maßnahme bei einer Arbeitgeberin oder einem Arbeitgeber, werden betriebliche Maßnahmen zur Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme gefördert. Konkret kann mit diesem AVGS z. B. ein bis zu sechswöchiges betriebliches Praktikum gefördert werden, das den (Wieder-)Einstieg in den Arbeitsmarkt erleichtern und die Eignung für eine bestimmte Stelle überprüfen soll. Voraussetzungen für eine Förderung sind:
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