AZAV-Bildungsgutschein
Förderung der Umschulung oder Weiterbildung mit einem Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters.
Der Bildungsgutschein kann dein Tor zu neuen beruflichen Möglichkeiten sein. Ob durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter – mit einem AZAV-Bildungsgutschein kannst du eine geförderte Weiterbildung oder Umschulung absolvieren und somit deine beruflichen Chancen verbessern. Doch was genau ist ein Bildungsgutschein nach AZAV? Wer kann ihn erhalten und unter welchen Voraussetzungen? Und was passiert, wenn das Arbeitsamt den Bildungsgutschein ablehnt? Hier findest du Antworten auf diese Fragen.
Ein Bildungsgutschein nach AZAV ist ein Instrument der Arbeitsförderung, das dir den Zugang zu zertifizierten Umschulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen ermöglicht. Die Abkürzung AZAV steht übrigens für „Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung“. Hierbei handelt es sich um eine gesetzliche Regelung in Deutschland, die die Zulassung und Qualitätskontrolle von Bildungsträgern und deren Weiterbildungsmaßnahmen im Bereich der Arbeitsförderung regelt. Ziel der AZAV ist es, sicherzustellen, dass nur qualitativ hochwertige Bildungsangebote zur Förderung der beruflichen Weiterbildung und Eingliederung in den Arbeitsmarkt gefördert werden.
Der Bildungsgutschein, der durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter ausgestellt wird, deckt dabei die Kosten für deine Weiterbildung oder Umschulung bei einem zertifizierten Bildungsträger.
Ein Bildungsgutschein ist personenbezogen und kann nicht auf andere Personen übertragen werden. Er legt fest, welche Maßnahme gefördert wird, wie lange er gültig ist und ob es regionale Einschränkungen für seine Verwendung gibt.
Um einen Bildungsgutschein zu erhalten, musst du eine persönliche Beratung bei deiner örtlichen Agentur für Arbeit oder deinem Jobcenter wahrnehmen. Die Förderung ist möglich, wenn du Arbeitslosengeld I oder Bürgergeld (früher Hartz IV bzw. ALG II) beziehst, in Kurzarbeit oder arbeitslos bist und eine abgeschlossene Berufsausbildung oder mindestens drei Jahre Berufserfahrung hast. Auch eine drohende Kündigung oder ein auslaufender befristeter Arbeitsvertrag können eine Förderung ermöglichen. Registriere dich zunächst online bei der Agentur für Arbeit – anschließend erhältst du innerhalb von vier Wochen die Einladung zu einem Beratungsgespräch.
Anschließend prüft und bewertet die zuständige Beraterin oder der zuständige Berater deine Situation. Wenn du die Voraussetzungen erfüllst, erhältst du von der Agentur für Arbeit einen Bildungsgutschein. Dieser Bildungsgutschein deckt die Kosten deiner Weiterbildung und ermöglicht dir die Teilnahme. Ab Ausstellungsdatum ist er drei Monate gültig.
Wähle einen geeigneten Bildungsträger aus und schicke diesem nach einem Beratungsgespräch den Bildungsgutschein zu. Bitte beachte, dass nur nach SGB III zugelassene Bildungsträger mit dem Bildungsgutschein gefördert werden. Bei uns hast du die Wahl aus über 1000 verschiedenen Weiterbildungen und Umschulungen.
Reiche deinen Bildungsgutschein bei dem gewählten Bildungsträger inklusive aller notwendigen Unterlagen ein. Alles weitere regeln wir für dich.
Nachdem deine gewünschte Maßnahme genehmigt wurde, kannst du mit deiner Weiterbildung oder Umschulung beginnen!
Um deine Beraterin oder deinen Berater im Gespräch von deinen Weiterbildungsplänen zu überzeugen, solltest du auf folgende Fragen eine Antwort haben:
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