Der Bildungsscheck

Weiterbilden und unterstützt werden!

Förderung von Selbstständigen, Beschäftigten und Berufsrückkehrenden durch den Bildungsscheck in NRW, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern.

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Erfolgreich im Job dank der Förderung mit Bildungsscheck

Du arbeitest in einem kleinen oder mittleren Unternehmen? Du möchtest nach der Elternzeit wieder in deinen Beruf einsteigen? Oder warst du längere Zeit krank? Dann könnte der Bildungsscheck für dich interessant sein. 

 

Aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) vergeben die Bundesländer Nordrhein-Westfalen (NRW), Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern Bildungsschecks, mit denen Selbstständige, Beschäftigte und Berufsrückkehrende finanziell unterstützt werden, die sich für eine selbst finanzierte Weiterbildung entscheiden. Auch kleine und mittlere Unternehmen (bis 250 Mitarbeitende) können über den „betrieblichen Zugang“ finanzielle Unterstützung für die Weiterbildung ihrer Beschäftigten erhalten. 

Was ist der Bildungsscheck?

Der Bildungsscheck ist ein wirksames Instrument zur Förderung der beruflichen Weiterbildung von Selbstständigen, Beschäftigten und Berufsrückkehrenden. In den Bundesländern Nordrhein-Westfalen (NRW), Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern unterstützt der Bildungsscheck die Verbesserung der Qualifikationen und Kompetenzen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, um den Anforderungen des modernen Arbeitsmarktes gerecht zu werden. Mit diesem Förderinstrument können die Kosten für Weiterbildungsmaßnahmen erheblich reduziert werden, was sowohl den individuellen beruflichen Aufstieg als auch die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen stärkt. 

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Wie funktioniert der Bildungsscheck?

Der Bildungsscheck funktioniert in den verschiedenen Bundesländern ähnlich, jedoch gibt es einige Unterschiede in den Details. Grundsätzlich können Berufsrückkehrende, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Selbstständige einen Bildungsscheck beantragen, um einen Teil der Kosten für eine berufliche Weiterbildung zu decken.  

 

Bildungsscheck NRW: In Nordrhein-Westfalen können Berufsrückkehrende, einzelne Beschäftigte sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) den Bildungsscheck nutzen. Der Bildungsscheck NRW übernimmt bis zu 50 % der Weiterbildungskosten, maximal jedoch 500 € pro Scheck. Von der Förderung ausgenommen sind Fahrt- und Übernachtungskosten. Voraussetzung für die Beantragung ist eine Beratung bei einer autorisierten Beratungsstelle. 

 

Bildungsscheck Brandenburg: In Brandenburg richtet sich der Bildungsscheck an Beschäftigte, die in Brandenburg arbeiten. Das Land fördert deine Weiterbildungsmaßnahme bis zu zweimal pro Kalenderjahr mit einer Kostenübernahme von 60 % bzw. mindestens 500 € und maximal 3.000 €. Auch hier ist eine Beratung vor der Antragstellung erforderlich. 

 

Bildungsscheck Mecklenburg-Vorpommern: Auch dieser Bildungsscheck fördert die Weiterbildung von Beschäftigten. In Mecklenburg-Vorpommern erhalten Unternehmen für die Qualifizierung ihrer Mitarbeitenden bis zu 50 % der Kosten bzw. maximal 500 € erstattet. Bei einer abschlussorientierten Qualifizierung mit offiziellem Abschlusszertifikat werden Kosten bis maximal 3.000 € übernommen. Auch hier ist eine Beratung ein notwendiger Schritt im Antragsverfahren. 

Wer hat Anspruch auf einen Bildungsscheck?

Um einen Bildungsscheck bei einer autorisierten Beratungsstelle beantragen zu können, musst du folgende Voraussetzungen erfüllen: 

  • Du hast deinen Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen, Brandenburg oder Mecklenburg-Vorpommern. 
  • Du wohnst entweder in Nordrhein-Westfalen oder Mecklenburg-Vorpommern und hast im laufenden Kalenderjahr noch keinen Bildungsscheck erhalten und eingelöst oder du wohnst in Brandenburg und hast im laufenden Kalenderjahr bisher maximal einen Bildungsscheck erhalten. 
  • Du arbeitest nicht im öffentlichen Dienst. 
  • Zusätzlich gilt für den Bildungsscheck NRW: Dein zu versteuerndes Jahreseinkommen darf 40.000 € nicht übersteigen. Bei Verheirateten liegt die Einkommensgrenze bei 80.000 €. 

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